Beglaubigte Fachübersetzungen
Behörden benötigen in der Regel beglaubigte Übersetzungen. Unsere ermächtigten Übersetzer:innen dürfen einen Siegelstempel führen. Damit bestätigen sie die Richtigkeit und Vollständigkeit der angefertigten Übersetzung von Ladungen, Strafbefehlen oder Urteilen und anderen Dokumenten.
Sie legen vor ihrer Bestallung einen Eid vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht ab, in dessen Einzugsbereich ihr Wohnort liegt. Je nach Bundesland kommt es zu verschiedenen Bezeichnungen. Hier in Brandenburg werden die Dolmetscher:innen allgemein beeidigt und die Übersetzer:innen ermächtigt. Damit dürfen sie in allen Bundeländern Übersetzungen beglaubigen.
Für den privaten Bereich sind beglaubigte Übersetzungen immer dann sinnvoll, wenn es um offizielle Unterlagen geht. Übersetzungen von Urkunden, Zeugnissen oder Führerscheinen beispielweise müssen unbedingt eine Beglaubigung aufweisen. Andernfalls werden sie von den Behörden nicht anerkannt.
Juristische Übersetzungen müssen ebenfalls beglaubigt werden. Schließlich geht es vor Gericht um entscheidende Dinge. Da ist es notwendig, dass alle Beteiligten die gleichen Informationen haben und diese auch verstehen. Die Bedeutung einer beglaubigten Übersetzung eines Urteils liegt auf der Hand, aber schon die Ladung muss exakt verständlich sein. Sonst laufen die Menschen Gefahr, entscheidende Termine nicht wahrzunehmen, was harte Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Auch bei juristischen Übersetzungen arbeiten wir in der Regel nach dem Muttersprachenprinzip. Das heißt, jeder übersetzt in seine eigene Muttersprache. Übersetzer:innen, die sich auf juristische Texte spezialisiert haben, sind in Brandenburg ermächtigte Übersetzer, in anderen Bundesländern kann die Bezeichnung eine andere sein. So sind sie in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise öffentlich bestellt und allgemein beeidigt. Einen Unterschied in der Qualifikation oder Ermächtigung ist das nicht - nur haben die Länder verschiedene Bezeichnungen. Egal, ob sie öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer heißen - sie dürfen beglaubigte Übersetzungen für das gesamte Bundesgebiet ausführen.
So wie die technischen Fachübersetzer ihren Hintergrund haben, so haben es auch die Kolleginnen und Kollegen, die sich auf juristische Übersetzungen konzentrieren. Sie müssen zum einen natürlich absolut sattelfest sein, wenn es um das Fachvokabular geht. Zum anderen aber müssen sie auch genau wissen, wie das Rechtssystem in dem Land aufgebaut ist, aus dessen bzw. in dessen Sprache sie übersetzen. Das Familiengericht in Deutschland hat andere Kompetenzen als das in Kroatien und unter Umständen ganz andere Zuständigkeitsbereiche. Daher werden juristische Übersetzungen bei Transtext Sprachendienst von öffentlich bestellen Übersetzern angefertigt, die ihren Schwerpunkt auf dieser Thematik gesetzt haben.
Ermächtige Übersetzer unterschreiben bei ihrer Bestellung eine Erklärung. Sie verpflichten sich damit, die ihnen anvertrauten Dokumente sorgfältig zu übersetzen und absolutes Stillschweigen über deren Inhalt zu wahren.
Wer bei Transtext Sprachendienst arbeitet, hat darüber hinaus eine weitere Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet. Sie ist ein Versprechen, die Menschen, um die es geht, mit Respekt zu behandeln und die beste fachliche Leistung zu erbringen.